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Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Alija Dürrenberger, nachstehend die Designerin genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.1. Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Grafik-, Web- oder sonstiges Design und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Leistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen der Designerin und dem Auftraggeber auch dann, wenn erforderliche Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
1.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Änderung - auch von Teilen - ist unzulässig. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen ist die Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten / ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
1.4. Die Desigenrin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Desigenrin und dem Auftraggeber.
1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
1.6. Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über ihre Entwürfe als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Designerin eine Vertragsstrafe in Höhe vereinbarten / ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Die Designerin hat zudem das Recht einen gegebenenfalls höheren Schaden bei nachweis geltend zu machen.
1.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
1.8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.1. Die Vergütung gliedert sich in die vereinbarte Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen sowie gegebenenfalls diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte.
2.2. Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3. Werden die Entwürfe über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Designerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.1. Soweit nicht anders vereinbart ist die gesamte Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
3.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
3.3. Bei Zahlungsverzug behält die Designerin sich vor Verzugszinsen zu fordern oder einen nachgewiesenen höheren Schadens geltend zu machen.
4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Korrekturen oder Änderung von Entwürfen außerhalb vereinbarter Korrekturschleifen werden nach Zeitaufwand entsprechend der angekündigten Tages- bzw. Stundensätze der Designerin gesondert berechnet.
4.2. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Designerin von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus diesem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Übernahme der Kosten.
4.4. Um die Kosten für Meetings, Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren beteiligten Dienstleistern und alltägliche Materialkosten zu decken schlägt die Designerin eine Service-Pauschale von 10% des Auftragsvolumens auf die Rechnung auf.
4.5. Über diese alltägliche Kosten hinausgehende Kosten, wie Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Lizenzen, Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.1. An Entwürfen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach einer angemessenen Frist unbeschädigt an die Desigenrin zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Originale ist der Auftraggeber verpflichtet die Kosten zu ersetzen, wie sie zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Designerin hat zudem das Recht einen gegebenenfalls höheren Schaden bei nachweis geltend zu machen.
5.3. Die Versendung aller Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.1. Vor der Vervielfältigung von Entqürfen sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Arbeit der Designerin endet bei der Abgabe der Dokumente in der Druckerei. Die Druckerei hat dem Designer vorher ihre eigenen Distiller-Einstellungen vorzulegen, nach denen die Druck-PDFs (Druckvorstufe) erstellt werden. Ebenso ist die Druckerei vor dem Anfang des Druckauftrages verpflichtet, den Designer über Wünsche für andere Einstellungen zu informieren. Tut sie dies nicht, ist die Arbeit des Designers zu diesem Zeitpunkt beendet und er haftet nicht für Druckfehler und/oder mangelnde Druckqualität.
8.2. Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Designerin, soweit nicht anders vereinbart, mindesten fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten der Designerin hinzuweisen.
7.1. Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln.
7.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen.
8.1. Die Designerin haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2. Die Designerin verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3. Sofern die Designerin Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Designerin. Die Designerin haftet nur für eigenes Verschulden.
8.4. Der Auftraggeber stellt DIZWEI von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DIZWEI stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
8.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
8.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
8.7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Designerin nicht.
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Ges
taltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die enstprechenden Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält die Designerin den vollen Vergütungsanspruch.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält die Designerin sich vor eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Designerin darüber hinaus Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.1. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
10.2. Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch die Designerin geändert werden.
10.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
10.4. Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von der Desigenrin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.
11.1. Erfüllungsort der Sitz der der Designerin.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.